Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen

I Vertragsabschluss / Geltung

1. Diese Angebots-, Auftrags- und Lieferbedingungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Durch Erteilen von Aufträgen erkennen die Besteller diese Geschäftsbedingungen an. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarungen auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Sämtliche Vertragliche Vereinbarungen bedürfen für die Rechtswirksamkeit der Schriftform bzw. unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Auftragsbedingungen des Auftraggebers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn sie von diesem, schriftlich bestätigt worden sind.

4. Bei Rücktritt vom Kauf und bei Retournahme von Waren ist der Verkäufer berechtigt eine Manipulationsgebühr in Höhe von max. 25 % zu verrechnen. Der Kunde übernimmt die Kosten welche im Zuge der Stornierung des Auftrags anfallen. Bei Sonderanfertigungen sowie Sonderverpackungen ist ein Storno jedenfalls ausgeschlossen.

5. Mit der Bestellung bestätigt der Käufer, dass er die auf der Homepage www.sport-ausbau.at veröffentlichten Merkblätter, Beschreibungen und Gefahrenhinweise kennt und diesen integrierten Bestandteil des Kaufvertrages sind.

 

II Angebot

1. Unsere Angebote sind in Euro freibleibend mit Mehrwertsteuer, sofern sie nicht befristet sind.

2. Unsere Angebote können nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistungen angenommen werden. Allen Preisen liegt zu Grunde, dass die Arbeiten kontinuierlich und ohne Unterbrechung unbehindert ausgeführt werden. Mehrkosten durch Behinderungen oder Unterbrechungen des kontinuierlichen Ablaufs, die nicht von uns (sondern z.B. Durch den AG oder von ihm beauftragte andere Professionisten) zu vertreten sind werden gesondert verrechnet.

3. Technische Änderungen, die der Weiterentwicklung unserer Artikel dienen, behalten wir uns vor.

4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annährend maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei nicht zustande kommen oder Aufhebung des Vertrages sind auf verlangen dem Lieferer unverzüglich zurückzugeben; ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

5. Die Bilder / Muster in unserem Angebot / Homepage sind unverbindliche Farb- und Strukturmuster. Technische und farbbedingte Abweichungen sind möglich.

 

III Preis

1. Die Preise sind pro Artikeleinheit inkl. 20% Mehrwertsteuer, ab unserem Lager ausgewiesen.

2. Betragsmäßige Abweichungen von der Auftragsbestätigung, die aus mengenmäßigen Abweichungen oder Mehraufwand der tatsächlich erbrachten Lieferungen und Leistungen resultieren, bleiben vorhanden.

3. Bei Lieferungen oder Leistungen, die mehr als 2 Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen sind, sind wir berechtigt, unsere Preise zu erhöhen, wenn durch von uns unbeeinflussbare Umstände:

         a. Unsere Lieferanten Ihre Listenpreise für zur Ausführung notwendiges Material erhöhen; diese Erhöhung können dem Auftraggeber weiterverrechnet werden;

         b. Sich unsere Löhne, Gehälter, Energiekosten sowie Transportkosten oder Steuern für uns zwangsläufig erhöht haben, im Verhältnis der Preiserhöhung jedoch nur im Ausmaß der Erhöhung des Kostenfaktors und seines Anteils an den Gesamtkosten des Aufwandes.

4. Ausnahme Großgeräte-Lieferung gegen Berechnung anteiliger Frachtkosten (Info erhalten Sie bei Anfrage)

5. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind netto ohne Abzug fällig. Zahlungen in Wechsel oder Scheck gelten erst mit der Einlösung als erfüllt.

6. Aufträge an uns unbekannte Personen werden per Nachnahme (€ 12,50 Gebühren) oder Vorauskasse ausgeliefert. Bei Bestellungen bzw. Lieferungen unter 50 Euro werden Bearbeitungsgebühr von Euro 5,00 exkl. MwSt. anfallen die nicht in den Artikelpreisen enthalten ist und extra anfallen.

7. Lieferungen ins Ausland erfolgen grundsätzlich nach Vorauszahlung.

8. Vom Käufer festgelegte Liefer- und Zahlungsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

IV Lieferung, Versand und Gefahrübergang

1. Die Anlieferung ist nur möglich, wenn eine befahrbare Zufahrtsstraße vorhanden ist. Anderenfalls wird für eventuelle Flurschäden nicht gehaftet. Gegebenenfalls muss der Auftraggeber für eine andere Zulieferungsmöglichkeit Sorge tragen.

2. Lieferung- und Leistungsverzögerung auf Grund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Temmel Sport & Ausbau GmbH die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall oder Störung des Kommunikationsnetzes und Maschinen, usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Auftragnehmern Temmel Sport & Ausbau GmbH oder deren Unterlieferanten oder Unterauftragsnehmern eintreten und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, hat die Temmel Sport & Ausbau GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigt die Temmel Sport & Ausbau GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

3. Liefertermine werden soweit als möglich eingehalten. Sollte die Auslieferung der bestellten Ware nicht innerhalb von 1-2 Wochen möglich sein, so werden Sie von uns darüber schriftlich oder telefonisch informiert.

4. Der Versand erfolgt grundsätzlich unfrei per Paketdienst oder Spedition auf schnellstem und kostengünstigstem Weg.

5. Täglicher Paketversand von Paketen bis 31 kg mittels Paketdienst.

6. Andere Lieferformen sind ausdrücklich und in geeigneter Form mit uns zu vereinbaren.

7. Die Ware verlässt auf Gefahr des Käufers unser Haus. Der Transport ist bei Paketdienst und Spedition versichert.

 

V Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu prüfen und offensichtliche Mängel der Ware, Transportschäden, Fehl- oder Falschmengen sofort nach Empfang oder Übernahme der Ware, uns schriftlich längstens binnen 3 Werktage anzuzeigen und genau zu spezifizieren. Im Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware kostenlos sachgemäß zu lagern. Weitere Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art werden nicht anerkannt. Warenrücksendungen

2. Bei Sachmängeln sind wir zu unserer Wahl zur Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mangelfreier Ware und bei Unvollständigkeit zur Nachlieferung verpflichtet

3. In jedem Fall erlischt jedoch ein allfälliger Gewährleistungsanspruch, sofern der Kaufgegenstand durch den Käufer bereits selbst verarbeitet oder in welcher Form auch immer verändert worden ist.

4. Wir haften nicht und tragen keine Kosten, wenn der Besteller Aus- und Nachbesserungen oder Veränderungen vornimmt oder die von uns erteilten Befugnisse überschreitet.

5. Rücksendungen werden ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen, andernfalls wird die Annahme verweigert.

6. Bei Selbstverlegung durch den Käufer ist darauf zu achten, dass kein fehlerhaftes Material verlegt wird. Reklamationsfähige Waren werden vom Verkäufer kostenlos ausgetauscht. Eine nachträgliche Vergütung für bereits verlegte schadhafte Materialien wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist, ist er nicht berechtigt, wegen behaupteter/gerügter Mängel mehr als einen verhältnismäßigen, den voraussichtlichen Behebungskosten entsprechenden Anteil des Werklohnes zurückzubehalten, auch sind die Bestimmungen des HGB auch für Werkverträge an unbeweglichen Sachen anzuwenden.

 

VI Zahlung

1. Wenn nicht anders vereinbart, haben die Zahlungen jeweils nach Rechnungsdatum innerhalb von

2. Tagen netto Kassa bei uns eingehend spesenfrei zu erfolgen. Wir sind jedenfalls berechtigt, Leistungszeiträume von mehr als einem Monat, sowie Teillieferungen gesondert abzurechnen.

3. Werden Zahlungen gestundet, oder später als vereinbart geleistet, werden für die Zwischenzeit Verzugszinsen in Höhe von mind. 5% pro angefangene 30 Tage verrechnet und Inkassokosten vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden auch außergerichtliche Mahn- und Inkassospesen in angemessener Höhe berechnet. Skonto kann nur in Anspruch genommen werden, wenn er ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und nur, wenn immer alle fälligen Zahlungen innerhalb der Zahlungsfrist bei uns eingelangt sind. Unrechtmäßig vorgenommene Preisabstriche führen zum Verlust des gesamten Skontos und aller Preisnachlässe. Bei Zahlungsverzug sind wir darüber hinaus berechtigt, die Erbringung aller weiteren Lieferungen und Leistungen von der Vorauszahlung bzw. Bestellung bankmäßiger Sicherheiten abhängig zu machen.

4. Barzahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ausgeschlossen. Schuldbefreiende Zahlungen können nur auf ein Konto der Temmel Sport & Ausbau GmbH erfolgen.

5. Sämtliche Zahlungen des Bestellers werden zuerst auf noch offene Zinsen und Spesen und erst dann auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verrechnet.

 

VII Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand nach entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers.

2. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen über Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretene Forderung, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

3. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Ausgleichs oder Vorverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetrennten Forderungen. Bei Scheck oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

 

VIII Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Erfüllungsort ist Lobmingtal und ausschließlicher Gerichtsstand ist Leoben.

2. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unseren Sphären verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

IX Sonstiges

1. Bloße Schreib- und Rechenfehler in unserem Katalog, auf unserer Homepage, in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen wir jederzeit berichtigen.

2. Die Abbildungen sind Symbolbilder und müssen nicht immer mit dem Produkt ident sein – teilweise sind Abänderungen produktionsbedingt.

3. Abänderungen dieser Bedingungen müssten schriftlich erfolgen.

4. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen erhalten erst Rechtsgültigkeit bei Genehmigung und schriftlicher Bestätigung unserer Geschäftsführung.